Grundsätzlich bieten sich drei mögliche Mittel zur Durchsetzung von Gesetzen zur Geburtenregulierung an.
1. Aufklärung
2. Subvention
3. Sanktion
Alle drei Mittel sollten zum Einsatz kommen, wobei zu hoffen bleibt, dass letzteres nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen muss.
Aufklärung ist sicherlich das grundlegende Mittel zur Durchführung einer erfolgreichen Geburtenkontrolle. Solange den Menschen nicht klare Gründe genannt werden, warum es eine Geburtenkontrolle braucht oder warum diese auch für sie einen Vorteil bedeuten würde, wird es kaum möglich sein, diese weltweit durchzusetzen.
Bei der Durchsetzung der Geburtenkontrolle muss eine Situation geschaffen werden, dass vor allem armen und ungebildeten Leuten, welche ja meistens die Familien mit den grössten Nachwuchs stellen, klar wird, dass es für sie vorteilhaft ist, wenn sie nur ein oder zwei Kinder haben. Natürlich soll das Mittel dazu nicht sexuelle Enthaltsamkeit sein.
Leider wird man bei der Durchsetzung der Geburtenkontrolle auf Sanktions- und Zwangsmassnahmen nicht verzichten können. Man wird nicht darum herumkommen, bei Zuwiderhandlung gegen das Geburtengesetz, je nach Härtefall, zum Teil harte Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen) in eventueller Kombination mit Zwangssterilisation anzuwenden.
Natürlich sind viele weitere Massnahmen zur Durchführung einer wirksamen Geburtenkontrolle und Regulierung notwendig.